Glasstadt Zwiesel

Vorsicht bei Dachschnee und Eiszapfen

Eiszapfen und Dachlawinen stellen eine besondere Gefahr für Fußgänger dar. Das Anbringen von Warn- und Hinweisschildern alleine genügt nicht. Auch die Vornahme von Absperrungen ist nicht zulässig. 

Hausbesitzer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Dachlawinen und Eiszapfen zu entfernen. Lediglich für diesen Zweck dürfen kurzzeitige Absperrungen auf öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen. Durch beheizbare Dachrinnen und Schneefanggitter kann dem Entstehen von Dachlawinen und der Ausbildung von Eiszapfen wirkungsvoll vorgebeugt werden.