Glasstadt Zwiesel

Hunde sind im Rathaus anzumelden

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder vier Monate alte Hund unverzüglich angemeldet werden muss. Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes erhält der Halter ein Hundezeichen. Dieses ist vom Hund immer deutlich sichtbar zu tragen. Wird die Stadt auf einen nicht angemeldeten Hund aufmerksam, so wird dies für den Hundebesitzer teuer. Zudem kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Zur Hundeanmeldung kann ein Vordruck verwendet werden, der auf der Homepage der Stadt unter http://www.zwiesel.de/downloads/downloadbereich-buerger.html zur Verfügung steht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei, Zimmer Nr. 2.08, Tel. 09922 8405-54, e-mail: steuerstelle@zwiesel.de.