Glasstadt Zwiesel

Hunde sind im Rathaus anzumelden

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder vier Monate alte Hund unverzüglich angemeldet werden muss. Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes erhält der Halter ein Hundezeichen. Dieses ist vom Hund immer deutlich sichtbar zu tragen. Wird die Stadt auf einen nicht angemeldeten Hund aufmerksam, so wird dies für den Hundebesitzer teuer. Die Hundesteuer kann bis zu fünf Jahre rückwirkend verlangt werden. Zudem kann ein Bußgeld festgesetzt werden. In diesem Jahr wurde ein Fall aus Viechtach bekannt. Dabei wurde wegen eines nicht angemeldeten Hundes ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung eingeleitet. Dem Hundehalter wurde dabei vom Gericht eine Geldstrafe von 1.500,-- EUR auferlegt. Zur Hundeanmeldung kann ein Vordruck verwendet werden, der auf der Homepage der Stadt (www.zwiesel.de) zur Verfügung steht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei, Zimmer Nr. 2.08, Tel. 09922 8405-54, e-mail: steuerstelle@zwiesel.de.