Glasstadt Zwiesel

Hubschrauber-Sonderlandeplatz genehmigt

Die Regierung von Oberbayern, vertreten durch das Luftamt Südbayern, hat die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes für das Hotel Schloss Rabenstein mit Bescheid vom 14.03.2017 erteilt. Auf dem Hubschraubersonderlandeplatz sind private und geschäftliche Flüge des Genehmigungsinhabers selbst, seiner Firma, der Via Mondo Investments GmbH sowie Flüge anderer natürlicher und juristischer Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter zugelassen. 


Der Hubschraubersonderlandeplatz darf nur von Hubschraubern mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis 6,0 t und einer Gesamtlänge von max. 13 m benutzt werden. Der Benutzungsumfang ist auf jährlich 40 Flugbewegungen (20 Landungen und 20 Starts - bei nicht mehr als 2 Flugbewegungen täglich) beschränkt. 

Der Flugbetrieb darf nur in der Zeit von Sonnenaufgang -30 Minuten, frühestens jedoch von 7.00 Uhr Ortszeit, bis Sonnenuntergang +30 Minuten, längstens jedoch bis 20.00 Uhr Ortszeit, stattfinden. An Sonn- und Feiertagen ist Flugbetrieb am Landeplatz erst ab 10.00 Uhr Ortszeit zulässig.

Einzelheiten hierzu finden Sie unter http://www.zwiesel.de/wirtschaft-und-stadtentwicklung/verkehr.html.