Glasstadt Zwiesel

Hinweise zur Bundestags- und Landratswahl am 24.09.2017

22.08.2017

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden momentan versandt und müssen bis zum 3. September zugestellt sein. Aus rechtlichen Gründen werden die Wahlbenachrichtigungen für die gleichzeitig stattfindende Landratswahl etwas später übersandt. Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck, um Briefwahlunterlagen oder einen Wahlschein beantragen zu können. Alternativ wäre dies auch im Internet möglich unter http://www.zwiesel.de/stadt-und-buerger/buerger-service-portal.html. Briefwahlunterlagen oder Wahlschein müssen für jede Wahl gesondert beantragt werden. Da bei der Landratswahl auch eine Stichwahl am 8. Oktober möglich wäre, sollte beim Antrag gleich angegeben sein, ob auch für den Fall der Stichwahl Briefwahlunterlegen oder Wahlschein beantragt werden. Briefwahlunterlagen werden erst ausgegeben, wenn die Stimmzettel ausgeliefert sind. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. 

Briefwahlunterlagen und Wahlscheine werden bis zum 22. September im Einwohnermeldeamt im Rathaus ausgegeben. Für die Landratswahl ist das an diesem Tag bis 15 Uhr möglich, für die Bundestagswahl bis 18 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr an das Einwohnermeldeamt zurückgegeben werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlegen ist leider nicht möglich. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit einer entsprechenden Vollmacht zulässig.

Bei plötzlicher schwerer Erkrankung können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 23. September von 8 bis 12 Uhr oder am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist aber eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer hierfür wird noch veröffentlicht. Am Wahlsonntag stehen auch die Mitglieder der Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen für Fragen zur Verfügung.

In Rabenstein wird das Wahllokal erstmals im Dorfgemeinschaftshaus, Brücklhöhe 50 eingerichtet, um den meisten Rabensteinern einen längeren Weg zu ersparen. Der Hinweis auf der Wahlbenachrichtigungskarte, dass das Feuerwehrhaus Wahllokal wäre, ist überholt.

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