Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung - Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahnbundesamt hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Bis zum 25.08.2017 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. In der Stadt Zwiesel ist eine Teilstrecke der Bahnlinien Plattling – Zwiesel (Bay), Zwiesel (Bay) – Bodenmais und Zwiesel (Bay) – Grafenau im Bereich des Bahnhofs und der Ziegelwiesen betroffen.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über folgende Adresse im Internet erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de 

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hier-für vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die Gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Informationen und Fragen:

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: 

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn gerichtet werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und ein Auszug aus der Umgebungslärmkarte sind auch auf der Internetseite der Stadt Zwiesel (www.zwiesel.de/stadt-und-buerger/aktuelles) veröffentlicht.

Zwiesel, den 26. Juli 2017

Stadt Zwiesel

Zellner, 3. Bürgermeister