Glasstadt Zwiesel

Bekanntmachung: Genehmigungsverfahren Luftverkehrsrecht und Hubschrauberlandeplatz

Durchführung eines luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes gemäß § 6 LuftVG für das Hotel Schloss Rabenstein in Zwiesel

Herr Konstantin Zekert, Höslstraße 14, 81927 München, Inhaber der Via Mondo Investments GmbH, hat bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes für das Hotel Schloss Rabenstein in Zwiesel gestellt.

Auf dem Hubschraubersonderlandeplatz sollen Flüge nach Sichtflugregeln bei Tage für private und gesellschaftliche Zwecke in einem Umfang von 20 Starts und 20 Landungen (40 Flugbewegungen) pro Jahr durchgeführt werden. Als Nutzer sollen der Antragsteller selbst, die Via Mondo Investments GmbH und weitere Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Landeplatzbetreiber zugelassen werden.

Dem Antrag liegt ein Gutachten über die Eignung des Geländes nebst Plänen bei.

Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann in der Zeit von Mittwoch, 16. November 2016, bis einschließlich Donnerstag, 15. Dezember 2016, bei folgender Stelle während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Stadt Zwiesel, Rathaus, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel, Zi.Nr. 1.10.


Einwendungen gegen den Antrag können bis Donnerstag, 29. Dezember 2016, bei der Stadt Zwiesel und bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern -, Maximilianstraße 39, 80538 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung sowie den Antrag mit Gutachten und Plänen finden Sie hier...