Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung des Werkausschusses vom 20.12.2017
Der Werkausschuss hat in obengenannter nichtöffentlicher Sitzung mehrere Beschlüsse gefasst, für die die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind sie deshalb der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beschlüsse.
Das entsprechende Dokument finden Sie unten im Anhang.