Glasstadt Zwiesel

31.12.2014 Stichtag Kleinkläranlagenförderung

Die Zeit läuft bei der Förderung von Kleinkläranlagen. Wer für den Neubau bzw. die Nachrüstung einer Kleinkläranlage die staatliche Zuwendung in Anspruch nehmen möchte muss sich sputen, denn die Förderung läuft nur noch bis 31. Dezember 2014. Eine Verlängerung wird es nicht geben.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Neubau bzw. die Nachrüstung gebaut und durch einen privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft abgenommen ist.

Damit die Stadt den Sammelantrag rechtzeitig stellen kann, ist es erforderlich, dass die Anträge der Bürger bis spätestens 15.11.2014 bei der Stadt auf dem Online-Portal RZKKA eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.